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auf der Internetseite von Andreas Kreysa, Rechtsanwalt und Fach-anwalt für Strafrecht in Erfurt.

 

In diesem Jahr steht eine wichtige Rechtsänderung auf dem Gebiet des Insolvenzrechts ins Haus. Am 01.03.2012 treten wesentliche Teile des Gesetzes zur leichteren Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft. Kernstück dieses Gesetzes ist dabei das sogenannte Schutzschirm-verfahren.

 

Dadurch sollen Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder bei bereits eingetretener Überschuldung die Möglichkeit erhalten, binnen 3 Monaten eine Sanierung zu erreichen, ohne dabei einen Insolvenzantrag eines Gläubigers befürchten zu müssen. Ebensowenig sind die Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften während dieser Zeit Strafbar-keitsrisiken wegen Insolvenzverschleppung ausgesetzt.


Über die Einzelheiten des neuen Schutzschirmverfahrens, das für Gläubiger und Schuldner gleichermaßen bedeutsam ist, informiere ich meine Mandanten – und die, die es werden wollen – im Rahmen einer

 

Abendveranstaltung Anfang März 2012. Interessiert?

 

 

Ihr

 

 

Andreas Kreysa

 

 

 

 

 

 

 Andreas Kreysa